Charlotte E.
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Meine Mutter hat im Mai 2021 einen Vertrag für einen Hausnotruf mit dem Bay. Roten Kreuz in Ebersberg abgeschlossen. Zeitgleich musste sie einen zusätzlichen Vertrag für unspezifische Leistungen mit dem Pflegestern in Poing machen. Ihr wurde gesagt, dass der Pflegestern als Kooperationspartner des BRK Ebersberg die Beträge für den Hausnotruf abbucht. Seit diesem Zeitpunkt wurde vom Pflegestern die monatliche Summe von 40 Euro von dem Konto meiner Mutter abgebucht. Weitere Leistungen wurden seitens des Pflegesterns nicht erbracht und waren damals auch nicht erforderlich.
Seit Mai 2022 hat meine Mutter nun Pflegestufe 2 und ist somit für den Hausnotruf zuschussberechtigt, was wir aber in 2021 noch nicht wussten. Wir haben erst im Februar 2023 bei der Pflegekasse rückwirkend den Zuschuss beantragt. Dieser Zuschuss in Höhe von 255 Euro wurde dann vom BRK mit der Pflegekasse abgerechnet. Damit hat das BRK / der Pflegestern im Zeitraum Mai 2022 bis Februar 2023 den Betrag abgebucht und zusätzlich den rückwirkend bewilligten Zuschuss erhalten.
Unsere Bitte den doppelt erhaltenen Betrag an meine Mutter zurück zu zahlen wurde zunächst ignoriert. Dann wurde die Zuständigkeit zwischen BRK und Pflegestern hin und her geschoben. Auch die Beschwerdestelle des BRK fühlte sich nicht wirklich zuständig.
Nach 5 Monaten Emails und Telefonaten verweigern beide Organisationen noch immer die Erstattung des doppelt erhaltenen Zuschuss. Aus den Gesprächen entsteht der Eindruck das dies kein Einzelfall ist, insbesondere die Vertragskombination scheint gängige Praxis zu sein. Mit einer seriösen Pflegeleistung hat das aber nichts zu tun, eher mit Abzocke von Senioren die mit diesen Vorgängen sicher überfordert sind.